Wer oder was ist eigentlich…der Grundlovsdag?

Am 5. Juni feiert Dänemark seinen „Nationalfeiertag“, den Grundlovsdag – wörtlich bedeutet das „Tag des Grundgesetzes“.

Der Grundlovsdag ist kein Nationalfeiertag im eigentlichen Sinne, aber er kommt dem, was man darunter versteht, am nächsten.


Am 5. Juni 1849 unterzeichnete König Frederik VII. die dänische Verfassung, die die konstitutionelle Monarchie im Land sicherte. Seitdem wird der Tag landesweit, unter anderem mit politischen Reden und Versammlungen, gefeiert. Das Grundlov, also die Verfassung, erfuhr im Laufe der Zeit zwei neue Fassungen – 1915 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt und die neueste und geltende Fassung stammt aus dem Jahr 1953. Der Tag, an dem diese Neuerungen eingeführt wurden, blieb jedoch stets der 5. Juni.


Bis 1975 war der Grundlovsdag ein halber freier Tag, es ist jedoch heute durchaus üblich, dass Arbeitsverträge bzw. Tarifbestimmungen Arbeitnehmern weiterhin einen halben oder auch ganzen freien Tag für den Nationalfeiertag zubilligen.


Den Namen Grundlovsdessert trägt übrigens ein sehr leckeres Rhabarberkompott mit Vanillecreme, das – passend in rot-weiß – früher gerne am Grundlovsdag serviert wurde.

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